Bericht über die BPtK-Fachtagung Pharmakotherapie -Medikamenten-Verschreibung durch Psychol. PT und KJP?

Bericht über die Fachtagung Pharmakotherapie‐Verschreibung durch Psychol. PT und KJP Am Freitag, den 25. Januar 2018

Präsident Munz: Er führte in das Thema ein, zeigte auf welche Psychopharmakotherapeutischen Kompetenzen erforderlich und wünschenswert wären und setzte zugleich eine Grenze: die Entscheidung über Kontraindikationen sollte in ärztlicher Hand bleiben.

Dr. Gruhl Ausschuss BMG: der Referent hat ausdrücklich für die Berechtigung zur Ausstellung von Rezepten geworben. Er wies darauf hin, dass vom Zeitablauf der Gesetzgebungen und der Reform von Gesetzen dies die letzte Chance in den nächsten 20‐30 Jahren sein wird. Er rechnete vor, dass im Medizinstudium nur so wenig Semesterwochenstunden für Pharmakotherapie reserviert sind, dass das gut in ein Psychotherapiestudium integriert werden kann. Er war für einen Modellstudiengang, in den die Pharmakotherapie und weitere ärztlichen Kompetenzen integriert sind. Da es kaum noch Ärzte in den psychotherapeutischen Bereichen gibt, würde auf diese Weise die Versorgung gewährleistet werden können.

Andreas Gilcher, stationäre Psych. PT: der Referent berichtete aus seiner viele Jahre währenden Zusammenarbeit mit Ärzten und brachte zum Ausdruck, dass die notwendige Kompetenz allein schon durch die mehrjährige Tätigkeit auf Station erworben wird. Selbst wenn ein Oberarzt letztlich die Verantwortung hat, die er ja bei seinen Assistenzärzten auch hat, sei es durchaus möglich, Medikamente von psychologischer Seite aus zu verordnen.

Gebhard Hentschel, Beratender Fachausschuss KBV: der Referent berichtete, dass der beratende Fachausschuss der kassenärztlichen Vereinigung einstimmig beschloss, dass im ambulanten Bereich keine Medikamentenverschreibung durch psychologische Psychotherapeuten sinnvoll sei.

Thomas Fydrich, DGPs: der Referent war einerseits skeptisch, ob das notwendige Wissen in den Studiengang Psychotherapie integriert werden kann, andererseits verschloss er sich aber auch nicht der Möglichkeit dieses zusätzlichen Kompetenzerwerbs. Einen Modellstudiengang hielt er für derzeit nicht sinnvoll.

Michael Zaudig, ehemaliger Direktor einer Psychosomatischen Klinik: der Referent berichtete, dass in seiner früheren Klinik psychologische Psychotherapeuten in die Medikamentenvergabe eingebunden waren, sodass von ihnen konkrete Vorschläge zur Erhöhung oder Reduktion der Dosierung oder zum Absetzen eines Medikaments kamen, die auch aufgegriffen wurden. Sie erhielten wöchentliche Fortbildungen in Pharmakotherapie.

Ulrich Müller, Hochschule Hannover: der Referent fürchtete, dass durch die Berechtigung Medikamente zu verschreiben, noch mehr unnötige und schädliche Pharmaka eingesetzt werden.

Vorläufige Stellungnahme der dgkjf:

Das Thema ist sehr wichtig und sollte weiter diskutiert werden. Vor allem auch, weil Medikationen, die ein Arzt ohne Absprache mit den behandelnden TherapeutInnen verordnet, die Psychotherapie stören. Allein deshalb sollte es selbstverständlich sein, dass während einer laufenden Psychotherapie erst nach Absprache mit der PsychotherapeutIn zum Rezeptblock gegriffen wird. Wie sich dieses Faktum in die Verteilung von Kompetenzen und Rechten von Ärzten und psychologischen PsychotherapeutInnen bzw. Kinder und JugendlichenpsychotherapeutInnen einbringen lässt, bedarf gründlicher Überlegungen und Diskussionen.

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