Wie Kinder bis zum Alter von 3 Jahren in der Familie bleiben können

Kinder in der Familie – was Eltern tun können

Wer sein Kind nicht zu früh in die Kinderkrippe geben will, sondern es die ersten 2 Jahre in der Familie aufwachsen lässt, hat Probleme, für die es Abhilfe gibt:

Selbsthilfe, Vernetzung, Politik. Selbsthilfe, so lange die Gesellschaft nicht hilft

– Bei einem fälligen Umzug kann es weitblickend sein, in die Nähe der Großeltern zu ziehen
– In den ersten drei Lebensjahren des Kindes muss es noch keine große Wohnung sein – drei Zimmer reichen.
– Nehmen Sie für die ersten zweieinhalb Jahre einen Kredit auf
– Bei den Großeltern, bei Verwandten, bei Freunden, bei der Bank als „Familien‐Gründungs‐Kredit“
– Bei 1200 Euro monatlich, sind das 36.000 Euro, besser sind 50.000 Euro.
– Verkaufen Sie notfalls das zweite Auto.
– Verschieben Sie teure Anschaffungen und Urlaube um 3 Jahre.

Vernetzen Sie sich – schaffen Sie sich Ihr „afrikanisches Dorf“ für Sie und ihr Kind

Zur Entlastung der Mutter (zwei bis drei Stunden täglich – später zunehmend mehr) sind dem Kind sehr vertraute Bezugspersonen aus dem Kreis der Familie und Freunde unbedingt notwendig.

– Wenn Sie keine große Familie haben, sorgen Sie für „Wahlverwandtschaften“:
– Befreundete Ehepaare, die gute Freundin, die ideale Nachbarin, neue Kontakte mit Eltern von Kindern, die ruhig ein bis drei Jahre älter sein dürfen
– Treffen Sie sich sehr oft, mindestens wöchentlich mit diesen, damit sie zum „afrikanischen Dorf“ für Ihr Kind werden. Machen Sie gemeinsame Ausflüge, Arbeiten (z.B. Räume oder Gartenhäuser ausbauen), Urlaube. So oft, dass alle diese Menschen für Ihr Kind zu seiner Familie, seinem Dorf gehören.

Seien Sie politisch

Gehen Sie mit Ihren Ideen und Ihrer Familien‐Lebensart in die Öffentlichkeit.
– Schreiben Sie Ihrem Bundestags‐, Landtags‐, Bezirkstags‐ und Kreistagsabgeordneten, welche Forderungen Sie haben, damit die bisherige Krippenentscheidung nicht mehr zu Lasten des Kindes und letztlich auch der Mutter gehen muss:
– Kurzfristig Schaffung eines öffentlich geförderten Familien‐Gründungs‐Darlehens mit familienfreundlichen Konditionen (Zins, Rückzahlung erst, wenn das Kind 5 Jahre alt ist, Rückzahlung in kleinsten Raten, Aussetzen der Tilgung bei Arbeitslosigkeit)
– Langfristig zweijähriges Eltern‐Gehalt, das dem letzten Nettogehalt entspricht mit voller Anrechnung als Rentenausfallzeit
– Karriereschutz gegenüber den Arbeitgebern
– Flexible Arbeitszeiten, Arbeitszeitkonto, Home Office
– Umorientierung, wer für wen da ist: Der Mensch für die Wirtschaftsunternehmen oder umgekehrt. Also z.B. keine Notwendigkeit, für eine Beförderung Haus und Hof zu verlassen und mit der ganzen Familie 500 km weit wegzuziehen.

Aus: Serge K. D. Sulz, Alfred Walter, Florian Sedlacek (Hrsg.). Schadet die Kinderkrippe meinem Kind? Worauf Eltern achten und was sie tun können. München: CIP‐Medien 2018 (erscheint im Juni)

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