Beitragsordnung

Beitragsordnung der dgkjf (nachfolgend Verein genannt)

 

§ 1 Grundsatz

 

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

 

§ 2 Beschlüsse

 

1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.

 

2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

 

§ 3 Beiträge

 

Beitrags Klasse: – Mitgliedsform Beitragshöhe pro Jahr:

 

– 01 Vollmitglieder (approbierte Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen) 90,– Euro

 

02 Fördermitglieder (siehe Satzung) 80,– Euro

 

03 Junior-Mitglieder Euro 30,–

 

– 04 Ehrenmitglieder frei

 

05 Vollmitglieder, die auch Mitglied eines anderen länderübergreifenden Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutischen Verbands sind, können einen 33-prozentigen Rabatt erhalten – beim derzeitigen Stand beträgt für sie der Beitrag 60,– Euro

 

– 06 Ausbildungsinstitute bzw. Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeut. Abteilungen von Ausbildungsinstituten Euro 180.-

 

§ 4 Bestimmungen:

 

1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

 

2. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.

 

3. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.04.eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.

 

4. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von Euro 10,– pro Mahnung erhoben.

 

5. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.

 

§ 5 Das Vereinskonto wird unverzüglich nach der Gründung angelegt und die Daten eingefügt.

 

Bank      Commerzbank München

BLZ         700 400 41

Konto    661568600

IBAN     DE28 7004 0041 0661 5686 00

BIC          COBADEFFXXX

Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

 

§ 6 Vereinsaustritt

 

Ein Vereinsaustritt ist nur per Einschreiben bis zum 30.09. des Jahres zum Jahresende möglich, bei Annahme des Begrüßungsgeschenks erst nach 24-monatiger Mitgliedschaft und Bezahlung von zwei Jahresbeiträgen.

 

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