Reform des Psychotherapeutengesetzes – Transitionsprojekt der BPtK 2016
Aktuelle Stellungnahmezum 5.4.2016
1. Stellungnahme dgkjf zu den Eckpunkten der Weiterbildung
2. Stellungnahme zu den Details der Approbationsordnung
3. Stellungnahme zum Psychotherapeutengesetz
Entwürfe der dgkjf
4. Approbation Gesetz Bundespsychotherapeutenordnung_dgkjpf_Vorschlag
5. Appr Approbationsordnung für Psychotherapeuten PsAppO_dgkjpf_Vorschlag
6. WB Weiterbildungsordnung für Psychotherapeuten_dgkjpf_Vorschlag
Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenspychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz von 1999
a) 3-jährige ganztägige Ausbildung: Wer ganztags in der Diagnostik und Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen beschäftigt ist, kann die Ausbildung nach 3 Jahren abschließen
b) 5-jährige berufsbegleitende Ausbildung: Wer nur zeitweise oder teilzeitbeschäftigt ist im Bereich der Kinder-und Jugendlichenpsychotherapie, benötigt für die Ausbildung 5 Jahre.
Die Ausbildung umfaßt 4200 Stunden. Diese setzen sich zusammen aus
600 Stunden Theorie,
davon 200 Stunden Grundlagen (noch nicht im späteren Vertiefungsverfahren, d.h. therapie-schulenunabhängig)
und weitere 400 Stunden Theorie im Vertiefungsverfahren, z.B. Verhaltenstherapie.
1200 Stunden Praktikum in einer kinder-und jugendpsychiatrischen Klinik
600 Stunden praktische Tätigkeit in einer kinder- und jugendpsychotherapeutischen Einrichtung oder Praxis
600 Stunden praktische Ausbildung im Institut, d.h. 600 Stunden Therapiedurchführung mit
150 Stunden Supervision
120 Stunden Selbsterfahrung einzeln oder in der Gruppe
und schließlich 930 Stunden Tätigkeit in der Ambulanz des Institutes oder in einer Lehrpraxis des Instituts bzw. eine äquivalente Tätigkeit (bei der 3-jährigen ganztägigen Ausbildung ist dies in der ganztägigen Berufstätigkeit enthalten).