Stellungnahme von DGPM, DGKJP und DGPPN zum Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung Die medizinisch -wissenschaftlichen Fachgesellschaften DGKJP, DGPM und DGPPN machen sich für eine optimale Versorgung von Menschen mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen stark. Aus diesem Grund beteiligten sich die Fachgesellschaften konstruktiv an der Diskussion zu den Reformplänen, welche die Verbesserung der Ausbildungsqualität und eine adäquate Bezahlung von Psychologischen Psychotherapeuten in Ausbildung zum Ziel hatten. Der nun vorgelegte Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) scheint diese Zielsetzung aus dem Blick verloren zu haben, denn er fördert die Ab spaltung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen aus dem medizinischen System, anstatt die Vernetzung der jeweils eigenen Expertise beider Berufsgruppen voranzubringen. Die Fachgesellschaften lehnen den Entwurf ab, weil er die Patientensicherheit gefährdet und den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit psychischen Erkrankungen nicht gerecht wird. Im Folgenden nehmen die medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften DGKJP, DGPM und DGPPN Stellung zu den einzelnen Inhalten des Arbeitsentwurfs des BMG für ein Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung. Lesen Sie mehr […]
Stellungnahme dgkjf Das neue Psychotherapeutenausbildungsgesetz ist der größte Gesundheits‐Skandal
Stellungnahme dgkjf: Das neue Psychotherapeutenausbildungsgesetz ist der größte Gesundheits-Skandal der letzten 10 Jahre Der Arbeitsentwurf zum Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung wurde am 25.7.2017 vom Bundesgesundheitsministerium bekannt gegeben. Dieses Gesetz wird der Gesellschaft jährlich mehr als 500 Millionen Euro kosten und zugleich die gegenwärtige Versorgungsqualität psychisch kranker Menschen halbieren und damit den Patientenschutz unverantwortlich beschädigen. Lohnt es sich für die Zerstörung eines beispielhaften Versorgungssystems so viel Geld auszugeben? Am 1. Januar 1999 war nach jahrzehntelangem Kämpfen der Psychotherapeutenschaft das Psychotherapeutengesetz in Kraft getreten. Es bescherte insbesondere psychisch kranken Kindern und Jugendlichen erstmals in unserer Geschichte den hoch qualifizierten Beruf des Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten. Bis dahin war die Kinderpsychotherapie ein missachtetes Stiefkind des Gesundheitssystems. Die Kindertherapeuten benötigten kein Abitur, sie wurden noch lange Psychagogen genannt. Und die Psychologen schauten auf sie herab. Auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes hatten sie keine Lust, diesen Beruf auszuüben. So kam es, dass heute 80 % der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen von Sozialpädagogen und Pädagogen geleistet wird, die durch das Gesetz künftig ausgesperrt werden. Seit 1999 erblühte die Kinder‐ und Jugendlichenpsychotherapie. Man konnte […]
DGPs-Kommentar Arbeitsentwurf BMG
Zur Reform des Psychotherapeutengesetzes Das Bundesministerium für Gesundheit hat Ende Juli 2017 einen fachlich sehr guten Arbeitsentwurf zur Reform des Psychotherapeutengesetzes vorgelegt, mit dem zahlreiche Probleme der bisherigen Ausbildung von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder – und Jugendlichenpsychotherapeuten gelöst werden können. Auf der Grundlage des fachlich sehr breit– vor allem mit der Bundespsychotherapeutenkammer – konsentierten Kompetenzkatalogs ist vorgesehen, nach einem dreijährigen polyvalenten Bachelor in Psy- chologie ein Masterstudium in Klinischer Psychologie und Psychotherapie anzuschließen. Im insgesamt fünfjährigen Studium werden sowohl die wissenschaftlichen als auch die praktischen Kompetenzen vermittelt, die dazu notwendig sind, um nach einem Staatsexamen die Approbation zu erhalten. Durch die Integration von wissenschaftlichen Inhalten, übungsorientierten Seminaren sowie direktem Patientenkontakt im Rahmen von Praxisveranstaltungen und Praktika werden wissenschaftliche Lehre und praktische Ausbildung parallel und aufeinander bezogen realisiert. Wie in der Humanmedizin wird sich nach der Approbation eine Weiterbildung anschließen, in der die fachgebundenen Qualifikationen für die psychotherapeutische Behandlung von Kinder und Jugendlichen oder Erwachsenen erworben wird. Die Weiterbildung muss sowohl im stationären als auch im ambulanten Versorgungsbereichen stattfinden. Um den hohen Anforderungen an einen akademischen Heilberuf, der sowohl wissenschaftliche Grundlagen […]